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Zukunftssichere Vertreitung heisst analog und digital

Die Versammlung der Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) Rheinland-Pfalz appelliert an den Gesetzgeber, die gesetzlichen Regelungen im Landesmediengesetz (LMG) zur Entgeltfreiheit des Bürgerfernsehens anzupassen. Mit der geforderten Regelung soll hier die Entgeltfreiheit als Bestandteil der lokalen und regionalen Kommunikation beim Übergang zur künftigen digitalen Verbreitung sichergestellt werden.

Hintergrund ist die bereits am 11. Februar 2008 von der Versammlung erhobene Forderung nach Entgeltfreiheit für das Bürgerfernsehen in den Kabelnetzen auch für die Übergangszeit, in der eine parallele Verbreitung in analoger und digitaler Form (Simulcastphase) erfolgen soll. Ein aktuelles Gutachten des Medieninstitutes Ludwigshafen, das im Rahmen des Pilotprojektes “Digitale Verbreitung in Kabelnetzen” die Auswirkung der Digitalisierung untersucht, bilanziert, dass eine Simulcastphase für das Bürgerfernsehen in Rheinland-Pfalz unumgänglich ist. Die derzeitige Gesetzeslage schreibt die Entgeltfreiheit lediglich für den analogen oder den digitalen Verbreitungsweg vor.

Des Weiteren fordert die Versammlung eine Anpassung des LMG dahingehend, dass zukünftig auch die entgeltfreie Verbreitung des Bürgerfernsehens über digitales terrestrisches Fernsehen (DVB-T) grundsätzlich ermöglicht wird und damit deren Verbreitung insbesondere im ländlichen Raum über die Kabelnetze hinaus erweitert werden kann.