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Kommunalwahlrecht in 150 Sekunden erklärt

Wie kann man bei den anstehenden Wahlen am 7. Juni Panaschieren oder Kumulieren? Antworten auf diese und weitere Fragen gibt ein kurzer Spot, mittels dem OK54 seinen Zuschauern das Wahlrecht auf einfache Weise erklärt. Nachfolgend findet man das Script zur Sendung.

Wenn Sie am 7. Juni die Wahlkabine betreten, sehen Sie einen Stimmzettel der im Prinzip dem aus dem Film entspricht. Darauf: die Listen der Parteien. Also Partei A, B und C. In der Stadt Trier werden zum Beispiel sieben Listen zur Wahl stehen.

Unter jeder Liste finden sich die Kandidaten der Parteien, bzw. der Freien Wählergemeinschaften. Sie sind in der Reihenfolge aufgestellt, die die Parteien beschlossen haben.

Es gilt: Für jeden Platz im kommunalen Parlament hat der Wähler eine Stimme. In unserem Beispiel also 15. Im Trierer Stadtrat sind es ganze 52.

Die einfachste Form der Stimmabgabe ist ein Kreuz im Kopffeld einer Liste. Dann erhält jeder Kandidat auf der Liste eine Stimme, von oben nach unten. Ab Platz 16 gehen die Kandidaten im
Beispiel somit leer aus. Dies nennt man Listenwahl.

Wenn Ihnen einer oder mehrere der Kandidaten auf der Liste nicht zusagen, so können Sie diese einfach streichen. Im Film wird Thomas Ziehmer also einfach übersprungen. Dafür freut sich
Platz 16 darüber, nun doch eine Stimme zu erhalten. Es sei denn, sie wollen noch weiterstimmen:

Denn wenn Ihnen ein oder mehrere Kandidaten auf der gewählten Liste besonders zusagen, können Sie diesen auch mehr Stimmen geben, jeweils bis zu drei! Die übrigen 12 Stimmen werden
wie gehabt auf der restlichen Liste verteilt – wieder von oben nach unten je eine Stimme. Dies nennt man Kumulieren.

Doch es gibt noch eine weitere Möglichkeit! Denn nur weil Sie Liste A wählen, müssen Sie den Kandidaten der anderen Listen keinen generellen Korb geben. Möchten Sie zum Beispiel die
Kandidatin Maria Olter auf Liste B unterstützen, so können Sie auch Ihr Stimmen geben. Wieder bis zu drei! Über dieses Verfahren, genannt Panaschieren, können Sie Stimmen frei über alle Listen hinweg verteilen. Aber Achtung, überschreiten Sie die maximal mögliche Stimmanzahl, hier im Beispiel also 15, dabei nicht! Sonst ist Ihre Wahl ungültig.

In unserem Beispiel haben wir so sechs Stimmen direkt vergeben. Die übrigen neun Stimmen werden dann wieder der Reihe nach auf der gewählten Liste verteilt.

Wählen ist einfach und bietet vor allem bei den Kommunalwahlen viele Möglichkeiten – also tun Sie es! Kommunal- und Europawahl am 7.Juni.

Mehr Informationen rund um das Thema Wahlen gibt es auch im Internet unter der Adresse www.wahlen.rlp.de.