OK54 zeigt am Mittwoch (ab 14:00 Uhr) und Donnerstag (ab 09:30 Uhr), die Sitzung des rheinland-pfälzischen Landtags live im Fernsehen und auf ok54.de. Hier finden Sie die geplanten Themen der aktuellen Sitzungstage (Quelle: landtag-rlp.de vom 27.01.2026):
Mittwoch: Teilzeit, Bildung, Migration, Energiewende
Zu Beginn der Plenarsitzung am Mittwoch findet ein Gedenken an den am 31. Dezember 2025 verstorbenen Landtagsabgeordneten Michael Simon statt.
Für die Aktuelle Debatte haben die Fraktionen folgende Themen eingebracht:
- SPD: „Arbeitnehmerrechte sind kein ‚Lifestyle‘ – Vorstoß gegen Teilzeit diffamiert die Lebensrealität vieler Menschen in Rheinland-Pfalz“
- CDU: „Bildung, Migration, Inneres – Rheinland-Pfalz braucht Vertrauen, Kontrolle und Sicherheit“
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: „Energiewende konsequent fortsetzen, fossile Abhängigkeiten beenden“
Am ersten Plenartag sollen folgende Gesetzentwürfe in zweiter und abschließender Beratung im Landtag behandelt werden:
- Landesbildungszeitgesetz (LBZG) (Gesetzentwurf der Landesregierung): Der Gesetzentwurf sieht die Neufassung des Landesgesetzes zur Freistellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für Weiterbildung in Rheinland-Pfalz vor (vormals Bildungsfreistellungsgesetz). Ziel des Gesetzes ist, den Anspruch auf Freistellung für anerkannte Weiterbildungen an die aktuellen gesellschaftlichen und beruflichen Herausforderungen anzupassen, insbesondere im Hinblick auf technologische, ökologische, soziale und politische Veränderungen. So soll der Geltungsbereich auf Weiterbildungen für ehrenamtliche Tätigkeiten erweitert und die Anerkennung von Online-Veranstaltungen ermöglicht werden. Dies soll die Weiterbildungsbereitschaft zusätzlich fördern.
- Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (Gesetzentwurf der Landesregierung): Das Landesgesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes vom 21.12.1993, zuletzt geändert im Oktober 2025, trägt wesentlich zur Umsetzung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes von 2021 bei. Dieses Bundesgesetz wurde umfassend überarbeitet und verbessert unter anderem den Schutz junger Menschen, stärkt Kinder in Pflegefamilien, fördert Hilfen aus einer Hand, setzt auf Prävention vor Ort und bezieht junge Menschen sowie Familien stärker ein. Das Landesgesetz sein nun entsprechend anzupassen, um diese Neuerungen umzusetzen, inhaltliche Änderungen vorzunehmen und effizientere Verfahren zu ermöglichen, wobei auch die demografische Entwicklung berücksichtigt werde.
- Landesgesetz für Chancengleichheit, Demokratie und Vielfalt (LCDV) (Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und FDP): Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland basiert auf den Werten Menschenwürde, Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Rechtsgleichheit, die in verschiedenen Gesetzen, darunter das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz von 2006, umgesetzt sind. Trotz dieser Regelungen gibt es im Bereich des öffentlichen Handelns auf Landesebene, insbesondere in Rheinland-Pfalz, noch Lücken im Diskriminierungsschutz. Das Land plant daher ein neues Gesetz, das Diskriminierung in der unmittelbaren Landesverwaltung verbietet, Schutzrechte und Wiedergutmachung garantiert und Vielfalt fördert. Dieses Gesetz soll die bestehenden Schutzlücken schließen ohne die Bevölkerungs- oder Altersentwicklung zu beeinflussen.
- Landesgesetz zur Einführung des Ausbildungsberufs „Verwaltungsfachangestellte kommunaler Vollzugsdienst/ Verwaltungsfachangestellter kommunaler Vollzugsdienst“ (Gesetz zur Zukunft des kommunalen Vollzugsdienstes – KomVollZukunftsgesetz) (Gesetzentwurf der Fraktion der CDU): In Rheinland-Pfalz sind kommunale Ordnungsbehörden gemeinsam mit der Polizei für die Gefahrenabwehr zuständig, wobei die Polizei nur eingreift, wenn andere Behörden nicht rechtzeitig handeln können. Der kommunale Vollzugsdienst ist oft erster Ansprechpartner für Bürger, leidet jedoch unter Personalmangel, unzureichender Ausbildung und Ausrüstung. Die komplexen Aufgaben erfordern fundierte Rechtskenntnisse, Kommunikationsfähigkeiten und Deeskalationstechniken, die in den bisherigen kurzen Kursen nicht ausreichend vermittelt werden können. Deshalb soll ein eigenständiger Ausbildungsberuf für den kommunalen Vollzugsdienst eingeführt werden, um eine qualitativ hochwertige und praxisgerechte Ausbildung sicherzustellen. Dies stärke das Berufsbild, erhöhe die Attraktivität des Dienstes und verbessere die öffentliche Sicherheit durch eine effektivere und professionellere Arbeit. Der kommunale Vollzugsdienst ergänze die Polizei, entlaste sie und trage durch präventive Aufgaben zur Lebensqualität und zum Sicherheitsgefühl in den Gemeinden bei.
- Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes über Wohnformen und Teilhabe, LWTG und Einführung eines „Pflegeplatzfinders“ (Pflegeplatzfindergesetz) (Gesetzentwurf der Fraktion der CDU): In Rheinland-Pfalz sei die Suche nach freien Pflegeplätzen oft schwierig und zeitaufwändig, da Informationen über verfügbare Plätze bisher nicht zentral und in Echtzeit abrufbar seien. Um die Transparenz zu verbessern und den Zugang zu Pflegeplatzinformationen digital zu ermöglichen, soll das Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe um einen neuen Paragraphen ergänzt werden. Dieser sehe die Einrichtung eines webbasierten, landesweiten Pflegeplatzfinders vor, der Bürgern, Angehörigen und Fachstellen eine zentrale Plattform biete, auf der freie Pflegeplätze in Echtzeit eingesehen werden könnten. Pflegeeinrichtungen würden verpflichtet, regelmäßig Daten über ihre freien und belegten Plätze an die zuständige Behörde zu melden, während das zuständige Ministerium die Details per Rechtsverordnung regele.
- Landesgesetz zur Aufhebung landpachtverkehrsrechtlicher Vorschriften (Gesetzentwurf der Landesregierung): Der landwirtschaftliche Bodenmarkt hat sich in den letzten Jahrzehnten stark verändert. Aufgrund des fortschreitenden Strukturwandels ist die Gefahr einer wirtschaftlich relevanten Zersplitterung inzwischen nicht mehr gegeben, weshalb das Landpachtverkehrsgesetz von 1985 sowie die dazugehörige Landesverordnung in Rheinland-Pfalz an Bedeutung verloren haben. Zudem entspricht die bisherige Verwaltungspraxis nicht mehr den Anforderungen einer modernen und effizienten Verwaltung. Deshalb wird das Landpachtverkehrsgesetz für Rheinland-Pfalz sowie die dazugehörige Landesverordnung aufgehoben.
- Landesgesetz zur Änderung fischereirechtlicher Vorschriften (Gesetzentwurf der Landesregierung): Das Landesfischereigesetz soll überarbeitet werden, wobei der Schwerpunkt auf den Regelungen zu Fischereischeinen liegt. Insbesondere soll die Anerkennung von Fischereischeinen und Fischerprüfungen aus anderen Bundesländern und Staaten einheitlich im Gesetz festgeschrieben werden. Zudem gibt es bundesweit das Ziel, die Vorschriften zum Fischereischein weitgehend zu vereinheitlichen. Dabei sollen moderne und anglerfreundliche Regelungen, vor allem im Bereich der Digitalisierung, aufgenommen werden, um den Vollzug des Gesetzes zu erleichtern.
- Landesverkündungsgesetz (LVkG) (Gesetzentwurf der Landesregierung): In Rheinland-Pfalz werden Landesgesetze und -verordnungen bisher noch im gedruckten Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht. Mit dem neuen Gesetz soll nun die amtliche elektronische Ausgabe eingeführt werden, die den Veröffentlichungsprozess beschleunigt, den Zugang erleichtert und Ressourcen spart. Das Gesetz fasst zudem die bestehenden Regelungen zur Verkündung von Rechtsverordnungen und amtlichen Bekanntmachungen zusammen und modernisiert sie. Künftig wird das Gesetz- und Verordnungsblatt ausschließlich digital über eine neue Internetplattform veröffentlicht.
Donnerstag: Sondervermögen, Lobbyregister, Antisemitismus, Grundschulen
Für den zweiten Plenartag können die Fraktionen noch Aktuelle Debatten einreichen:
- AfD: …
- FDP: …
- Gruppe FREIE WÄHLER: „Ohne Handwerk keine Zukunft – Wie schützen wir die „Wirtschaftsmacht von nebenan“?“
Anschließend stehen in zweiter und abschließender Beratung folgende Gesetzentwürfe an:
- Landesgesetz zur Änderung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes Rheinland-Pfalz und weiterer berufsrechtlicher Vorschriften (Gesetzentwurf der Landesregierung): Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Erwerbsbeteiligung von Fachkräften mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen in Rheinland-Pfalz zu verbessern, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Er baut auf bestehenden Gesetzen zur Fachkräfteeinwanderung auf und erleichtert insbesondere das Anerkennungsverfahren durch die Akzeptanz englischer Unterlagen und eine schnellere Bearbeitung. Zudem wird Fachkräften mit anerkannten Abschlüssen erlaubt, in nichtreglementierten Berufen jede qualifizierte Tätigkeit auszuüben. Änderungen betreffen auch landesrechtliche Regelungen, etwa im Lehrkräfte- und Architektengesetz, und orientieren sich an EU-Richtlinien ohne neue Zugangsbeschränkungen zu schaffen. Ziel ist eine bessere Nutzung vorhandener Qualifikationen angesichts der demografischen Entwicklung.
- Landesgesetz über die Errichtung eines Sondervermögens „Rheinland -Pfalz-Plan für Bildung, Klima und Infrastruktur“ (LGRP-Plan) (Gesetzentwurf der Landesregierung): Bund, Länder und Kommunen stehen vor großen Herausforderungen, um wichtige Zukunftsaufgaben wie Digitalisierung, Energiewende und Klimaschutz voranzutreiben und die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu sichern. Dafür wurde ein Sondervermögen mit bis zu 500 Milliarden Euro eingerichtet, wovon Rheinland-Pfalz rund 4,85 Milliarden Euro erhält. Das Land ergänzt diese Mittel um 600 Millionen Euro, um kommunale Investitionen zu stärken. Das Sondervermögen „Rheinland-Pfalz-Plan für Bildung, Klima und Infrastruktur“ dient der Finanzierung von Infrastrukturprojekten für Landes- und Kommunalaufgaben und ist in zwei Förderlinien für Kommunen und Land aufgeteilt. Das Gesetz regelt die Förderbedingungen und soll die Umsetzung durch vereinfachte Verfahren beschleunigen.
- Landesgesetz über die Führung eines Lobbyregisters beim Landtag Rheinland-Pfalz (Lobbyregistergesetz) (Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und FDP): Die organisierte Vertretung gesellschaftlicher Interessen ist ein wichtiger Bestandteil demokratischer Prozesse und pluralistischer Gesellschaften. Interessenvertreter, insbesondere Verbände, spielen eine bedeutende Rolle bei der politischen Willensbildung und Gesetzgebung, da sie betroffene Gruppen frühzeitig einbinden und mögliche Umsetzungsschwierigkeiten aufzeigen können. Für die Legitimität dieser Vertretung ist es entscheidend, dass sie offen und transparent erfolgt. Aus diesem Grund hat der Landtag Rheinland-Pfalz bereits 2011 ein Lobbyistenregister eingeführt, das die Interessenvertretungen öffentlich sichtbar macht. Dieses Register ist bisher in einer Anlage zur Geschäftsordnung verankert und umfasst aktuell 250 Eintragungen. Der vorliegende Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Bedeutung des Lobbyregisters zu unterstreichen und die Regelungen erstmals gesetzlich festzuschreiben ohne den bisherigen Inhalt zu verändern.
Des Weiteren stehen am zweiten Plenartagen verschiedene Anträge der Fraktionen auf der Tagesordnung:
- Antrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP: Antisemitismus wirksam bekämpfen – Verantwortung übernehmen – Solidarität leben
- Antrag der Fraktion der CDU: Grundschulgarantie für Rheinland-Pfalz: Verlässliche Bildung, faire Chancen, starke Kinder
- Antrag der Fraktion der AfD: Rechtsstaatliche Asylentscheidungen respektieren und umsetzen: Härtefallkommission in Rheinland-Pfalz abschaffen
- Antrag der Fraktion der CDU: Ärztliche Versorgung nachhaltig sichern – Studienplatzkapazität im Fach Humanmedizin ausbauen – kommunale Initiativen unterstützen
- Antrag der Fraktion der AfD: Thema Bildung
- Antrag der Fraktion der CDU: Mehr Fachkräfte für Rheinland-Pfalz – Bildung stärken, Arbeitskräfte sichern, Zukunft gestalten
Darüber hinaus sollen der Waldzustandsbericht 2025 der Landesregierung sowie folgende Große Anfragen sowie die dazugehörigen Antworten der Landesregierung besprochen werden:
- Besprechung der Großen Anfrage der Gruppe FREIE WÄHLER und der Antwort der Landesregierung: Strukturelle Probleme in der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz?
- Besprechung der Großen Anfrage der Fraktion der AfD und der Antwort der Landesregierung: Tierschutz in Rheinland-Pfalz
- Besprechung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU und der Antwort der Landesregierung: Stand der Umsetzung des Landesinklusionsgesetzes in Rheinland-Pfalz
