OK54 ist ein nach dem Landesmediengesetz von Rheinland-Pfalz lizenziertes Bürgerfernsehen. Die Regelungen ergeben sich somit aus dem aktuellen Landesmediengesetz und der OK-TV Satzung der zuständigen Landesmedienanstalt.

Im Speziellen wird die Arbeit vor Ort durch die Nutzungsordnung des Trägervereins geregelt.

Kosten

Die Nutzung von OK54 zum Zweck der Produktion eines Sendebeitrags ist grundsätzlich kostenlos. Der Trägerverein erhebt eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 25€ pro Kalenderjahr. Mitglieder des Trägervereins (oder anderer offener Kanäle in RLP) sind von der jährlichen Pauschale befreit. Informationen zur Vereinsmitgliedschaft finden Sie hier…

Zugangsoffenheit

Jede*r Bürger*in, die Rheinland-Pfalz lebt oder arbeitet ist berechtigt, den Offenen Kanal zu nutzen. Nutzungsberechtigt sind darüber hinaus derzeit auch Einwohner*innen des Saarlandes und Luxemburgs. Es findet keine Zensur statt – eingereichte Sendebeiträge müssen lediglich geltendem Recht entsprechen.

Freistellungserklärung

Wenn Sie einen Sendebeitrag bei OK54 im Programm laufen lassen möchten, müssen Sie eine sogenannte “Freistellungserklärung” unterschreiben. Denn formal gesehen ist OK54 kein “Sender” und kann nicht für die veröffentlichten Sendungen verantwortlich sein. Stattdessen erhält jede*r Produzent*in für die Zeit der Ausstrahlung seines/ihres Beitrags eine Sendelizenz und bleibt damit auch vollumfänglich medienrechtlich verantwortlich. Das dokumentiert die Freistellungserklärung. Sie bleiben jederzeit im Besitz ihrer Produktionen und treten grundsätzlich keine Rechte an Dritte ab.

Werbe- und Sponsoringverbot

OK54 unterliegt gemäß Landesmediengesetz und OK-TV Satzung einem generellen Werbe- und Sponsoringverbot. Zuwiderhandlungen werden durch die Aufsicht führende Landesmedienanstalt verfolgt und geahndet.

Informationen und Expertentipps

Die Landesmedienanstalt hat Tipps und Informationen bereitgestellt, die wir nachfolgend verlinken:

Informationen und Formulare der Landesmedienanstalt

6 Expertentipps

Broschüre “Alles_geklärt“