Informationen für Produzent*innen

Das gibt es wirklich nur hier: Professionelles Produktions-Equipment bei OK54 ausleihen, zuhause oder an einem professionellen Schnittplatz schneiden, in der Tonkabine nachvertonen und anschließend im Fernsehen senden und in der OK54-Mediathek online veröffentlichen. Ausleihe, Schnittplatznutzung und Ausstrahlung sind dabei kostenfrei! Nicht-Vereinsmitglieder zahlen lediglich eine kalenderjährliche Kostenpauschale für Ausleihvorgänge.

Mit der Ausstrahlung Deines Beitrags bei OK54 erreichst Du alleine im direkten Sendegebiet rund 80.000 Haushalte und profitierst bei der Veröffentlichung in der OK54-Mediathek von knapp 10.000 Abonnent*innen und mehr als 1 Million Aufrufen im Jahr.

Die wichtigsten Fragen beantworten wir auf dieser Seite. Spezielle Anfragen schickst Du gerne per Mail an uns.

Drehen - Schneiden - Senden:

Kameras im Verleih:

Panasonic AG-CX 350 (4K)

Panasonic AG-UX 180 (4K)

Panasonic AG-AC 160 (HD)

Außerdem:

Stative (Sachtler ACE), verschiedene Mikrofone und weiteres Zubehör

Alle Verleihtechnik gibt es hier mit Fotos und Details zu sehen…

OK54 verfügt derzeit über vier buchbare, professionell ausgestattete Produktionsarbeitsplätze (sowie Sprecherkabine und Redaktionsarbeitsplätze). Zur Verfügung steht hierbei primär das Schnittprogramm Canopus Edius 9. Daneben ist aber auch die Adobe Creative Cloud mit u.a. den Programmen Adobe Premiere Pro, After Effects, Audition und Photoshop vor Ort installiert. DaVinci Resolve ist ebenfalls einsetzbar.

Zulieferformate für die Ausstrahlung

  • SD 576i (50 Hz, “PAL”)
  • HD 720p25, 720p50
  • HD 1080i25, 1080p25, 1080p50
  • UHD (nur SDR BT.709 50p)

Dateiformate (Container) für die dateibasierte Zulieferung via USB- und SATA-Datenträger, SD-Karte oder FTP-Übertragung

MPEG2 Program Stream
Dateiendung .m2p oder .mpg

  • SD-Video: MPEG2 Video, MP@ML oder 422P@ML
  • HD-Video: MPEG2 Video, MP@HL oder 422P@HL
  • Audio: MPEG Audio Layer I/II oder PCM, Stereo, 48 kHz

MXF OP-1a/OP-1b Wrapper
Dateiendung .mxf

  • AVC-LongG25
  • AVC-LongG50
  • AVC-Intra Class100
  • AVC-Intra Class200
  • AVC-ULTRA 4K
  • XDCAM HD 422

QuickTime Wrapper
Dateiendung .mov, nur “self-contained”

  • ProRes 422 (alle Varianten)
  • VC-3 / DNxHD (alle Varianten)

Die Zugangsdaten für unseren FTP-Server sind über unsere Geschäftsstelle erhältlich. Alternativ kann auch die Uploadfunktion des Bürgermedienportals genutzt werden.

Tonspurbelegung

Der Sendeton muss durchgehend auf den Audiospuren 1 (links) und 2 (rechts) enthalten sein.
Für Mono-Ausstrahlungen müssen diese beiden Quellkanäle einen identischen Inhalt haben.

Aussteuerung

Der Ton sollte grundsätzlich nach EBU R128 gepegelt und auf -23 LUFS, gemessen über die gesamte Laufzeit des Programmbeitrags, ausgesteuert sein.

Mehrkanalton / Komprimierte Audioformate

Dolby Digital (AC3), Dolby E, DTS und alle Varianten davon werden nicht unterstützt.

Video-DVD und Blu-ray Disc

Zulieferungen auf Video-DVD oder Blu-ray Disc (abspielbar in normalen Heim-Wiedergabegeräten) können aufgrund des erforderlichen technischen Aufwands nicht angenommen werden.

Filmabtastung

In Einzelfällen bieten wir insbesondere für historische Aufnahmen die kostenlose digitale Abtastung (nur SD) von Filmmaterial (8, 16 und 35mm-Formate, Ton- und Stummfilm) an.
Wir bitten um Verständnis dass dies jedoch grundsätzlich nur zum Zwecke der Ausstrahlung in unserem Programm möglich ist.

Rechtliche Fragen:

OK54 ist ein nach dem Landesmediengesetz von Rheinland-Pfalz lizenziertes Bürgerfernsehen. Die Regelungen ergeben sich somit aus dem aktuellen Landesmediengesetz und der OK-TV Satzung der zuständigen Landesmedienanstalt.

Im Speziellen wird die Arbeit vor Ort durch die Nutzungsordnung des Trägervereins geregelt.

Die Nutzung von OK54 zum Zweck der Produktion eines Sendebeitrags ist grundsätzlich kostenlos. Der Trägerverein erhebt eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 50€ pro Kalenderjahr. Mitglieder des Trägervereins (oder anderer offener Kanäle in RLP) sind von der jährlichen Pauschale befreit. Informationen zur Vereinsmitgliedschaft finden Sie hier…

Jede Bürger*in, die Rheinland-Pfalz lebt oder arbeitet ist berechtigt, den Offenen Kanal zu nutzen. Nutzungsberechtigt sind darüber hinaus derzeit auch Einwohner*innen des Saarlandes und Luxemburgs. Es findet keine Zensur statt – eingereichte Sendebeiträge müssen lediglich geltendem Recht entsprechen.

Wenn Sie einen Sendebeitrag bei OK54 im Programm laufen lassen möchten, müssen Sie eine sogenannte „Freistellungserklärung“ unterschreiben. Denn formal gesehen ist OK54 kein „Sender“ und kann nicht für die veröffentlichten Sendungen verantwortlich sein. Stattdessen erhält jede*r Produzent*in für die Zeit der Ausstrahlung seines/ihres Beitrags eine Sendelizenz und bleibt damit auch vollumfänglich medienrechtlich verantwortlich. Das dokumentiert die Freistellungserklärung. Sie bleiben jederzeit im Besitz ihrer Produktionen und treten grundsätzlich keine Rechte an Dritte ab. Zur aktuellen Freistellungserklärung geht es hier…

OK54 unterliegt gemäß Landesmediengesetz und OK-TV Satzung einem generellen Werbe- und Sponsoringverbot. Zuwiderhandlungen werden durch die Aufsicht führende Landesmedienanstalt verfolgt und geahndet.

Die Landesmedienanstalt hat Tipps und Informationen bereitgestellt, die wir nachfolgend verlinken:

Informationen und Formulare der Landesmedienanstalt

6 Expertentipps

Broschüre „Alles_geklärt“