TECHNIKVERLEIH
Du suchst einen Kameraverleih in Trier, bei dem du professionelle Technik kostenlos nutzen kannst? Dann bist du bei OK54 genau richtig! Bei uns kannst du professionelles Produktions-Equipment wie Kameras, Mikrofone, Licht- und Tontechnik ausleihen, Projekte zuhause oder an einem professionellen Schnittplatz bearbeiten, nachvertonen und anschließend im Fernsehen oder online veröffentlichen.
Die Ausleihe, Nutzung der Schnittplätze und Ausstrahlung sind für Vereinsmitglieder kostenfrei. Nicht-Vereinsmitglieder zahlen eine jährliche Kostenpauschale für die Nutzung des Kameraverleihs.
Mit der Ausstrahlung Deines Beitrags bei OK54 erreichst Du im direkten Sendegebiet rund 80.000 Haushalte. Zusätzlich profitiert Dein Projekt von einer Veröffentlichung in der OK54-Mediathek mit über 14.000 Abonnent*innen und über 1 Million Aufrufen jährlich.
Die Arbeit vor Ort sowie die Nutzung des Kameraverleihs werden durch die Nutzungsordnung des Trägervereins geregelt. OK54 ist ein nach dem Landesmediengesetz Rheinland-Pfalz lizenziertes Bürgerfernsehen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen ergeben sich aus dem aktuellen Landesmediengesetz und der OK-TV Satzung der zuständigen Landesmedienanstalt.
So erreichst Du uns
Die wichtigsten Fragen zum Technikverleih beantworten wir direkt hier auf der Website. Wenn Du Technik ausleihen oder Deinen Beitrag bei OK54 veröffentlichen möchtest, schick uns einfach eine Mail oder ruf uns an – wir helfen Dir gerne weiter.
NOCH FRAGEN?
Die Ausleihe, Schnittplatznutzung und Ausstrahlung an sich sind kostenlos! Bei Nicht-Vereinsmitgliedern fällt eine jährliche Nutzungspauschale von 30€ an. Für medienpädagogische Projekte entfällt die Pauschale jedoch.
OK54 unterliegt gemäß Landesmediengesetz und OK-TV Satzung einem generellen Werbe- und Sponsoringverbot. Zuwiderhandlungen werden durch die Aufsicht führende Landesmedienanstalt verfolgt und geahndet.
Zubehör wie Akkus und Netzteile geben wir dir gerne mit. Aber bitte beachte, dass wir SD-Karten nicht ausleihen.
Jede Bürger*in, die Rheinland-Pfalz lebt oder arbeitet ist berechtigt, den Offenen Kanal zu nutzen. Nutzungsberechtigt sind darüber hinaus derzeit auch Einwohner*innen des Saarlandes und Luxemburgs. Es findet keine Zensur statt – eingereichte Sendebeiträge müssen lediglich geltendem Recht entsprechen.
Nein, denn bei offenen Kanälen gibt es keine zentrale Redaktionen wie bei einem Fernsehsender. Unsere Produzent*innen produzieren ihre Beiträge eigenverantwortlich und ehrenamtlich – das ist das Herzstück des offenen Kanals.
OK54 verfügt über buchbare Produktionsarbeitsplätze. Zur Verfügung steht hierbei primär das Schnittprogramm DaVinci Resolve. Daneben ist aber auch die Adobe Creative Cloud mit u.a. den Programmen Adobe Premiere Pro, After Effects, Audition und Photoshop vor Ort installiert.
Die Landesmedienanstalt hat Tipps und Informationen bereitgestellt, die wir nachfolgend verlinken:
Wenn Sie einen Sendebeitrag bei OK54 im Programm laufen lassen möchten, müssen Sie eine sogenannte „Freistellungserklärung“ unterschreiben. Denn formal gesehen ist OK54 kein „Sender“ und kann nicht für die veröffentlichten Sendungen verantwortlich sein. Stattdessen erhält jede*r Produzent*in für die Zeit der Ausstrahlung seines/ihres Beitrags eine Sendelizenz und bleibt damit auch vollumfänglich medienrechtlich verantwortlich. Das dokumentiert die Freistellungserklärung. Du bleibst jederzeit im Besitz deiner Produktionen und trittst grundsätzlich keine Rechte an Dritte ab. Zur aktuellen Freistellungserklärung geht es hier…
Zulieferformate für die Ausstrahlung
- SD 576i (50 Hz, „PAL“)
- HD 720p25, 720p50
- HD 1080i25, 1080p25, 1080p50
- UHD (nur SDR BT.709 50p)
Dateiformate (Container) für die dateibasierte Zulieferung via USB- und SATA-Datenträger, SD-Karte oder FTP-Übertragung
MPEG2 Program Stream
Dateiendung .m2p oder .mpg
- SD-Video: MPEG2 Video, MP@ML oder 422P@ML
- HD-Video: MPEG2 Video, MP@HL oder 422P@HL
- Audio: MPEG Audio Layer I/II oder PCM, Stereo, 48 kHz
MXF OP-1a/OP-1b Wrapper
Dateiendung .mxf
- AVC-LongG25
- AVC-LongG50
- AVC-Intra Class100
- AVC-Intra Class200
- AVC-ULTRA 4K
- XDCAM HD 422
QuickTime Wrapper
Dateiendung .mov, nur „self-contained“
- ProRes 422 (alle Varianten)
- VC-3 / DNxHD (alle Varianten)
Die Zugangsdaten für unseren FTP-Server sind über unsere Geschäftsstelle erhältlich. Alternativ kann auch die Uploadfunktion des Bürgermedienportals genutzt werden.
Tonspurbelegung
Der Sendeton muss durchgehend auf den Audiospuren 1 (links) und 2 (rechts) enthalten sein.
Für Mono-Ausstrahlungen müssen diese beiden Quellkanäle einen identischen Inhalt haben.
Aussteuerung
Der Ton sollte grundsätzlich nach EBU R128 gepegelt und auf -23 LUFS, gemessen über die gesamte Laufzeit des Programmbeitrags, ausgesteuert sein.
Mehrkanalton / Komprimierte Audioformate
Dolby Digital (AC3), Dolby E, DTS und alle Varianten davon werden nicht unterstützt.
Video-DVD und Blu-ray Disc
Zulieferungen auf Video-DVD oder Blu-ray Disc (abspielbar in normalen Heim-Wiedergabegeräten) können aufgrund des erforderlichen technischen Aufwands nicht angenommen werden.
Filmabtastung
In Einzelfällen bieten wir insbesondere für historische Aufnahmen die kostenlose digitale Abtastung (nur SD) von Filmmaterial (8, 16 und 35mm-Formate, Ton- und Stummfilm) an.
Wir bitten um Verständnis dass dies jedoch grundsätzlich nur zum Zwecke der Ausstrahlung in unserem Programm möglich ist.
TIPPS RUND UMS DREHEN & SCHNEIDEN
OK54 bietet Inhalte zur eigenen Weiterbildung bereits in Videoform an. Diese findet Ihr hier im „Skill-Board“. Gerne bieten wir Dir auch Einweisungen vor Ort an.
